LG Berlin II zu Schufa-Auskunft bei Wohnungssuche: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Immoscout24 irreführende Werbeaussagen zur Schufa-Auskunft unterlassen muss, mit denen der Eindruck erweckt wurde, diese sei bereits bei der Wohnungsbewerbung erforderlich – was aber rechtlich gar nicht zulässig ist. Die Richter:innen betonten, dass solche Aussagen geeignet seien, Verbraucher:innen zu einer geschäftlichen Entscheidung zu verleiten, die sie sonst nicht getroffen hätten. Auch die Datenerhebung im Rahmen der Mieterselbstauskunft wurde als unzulässig bewertet, da eine klare und freiwillige Einwilligung fehlte. Immoscout24 hat Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die SZ (Nils Heck) berichtet über die Entscheidung.