Es kann einen Entlassungsgrund darstellen, wenn die eigene Polizei-Uniform auf privaten Feiern als Kostüm getragen wird. Das bestätigt das VG Düsseldorf.
Es kann einen Entlassungsgrund darstellen, wenn die eigene Polizei-Uniform auf privaten Feiern als Kostüm getragen wird. Das bestätigt das VG Düsseldorf.